Seit Januar 2001 gibt es für alle Personen, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es nur noch eine volle bzw. halbe Erwerbsminderungsrente.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist dazu da, die finanziellen Risiken abzudecken, die durch Verlust der Arbeitskraft entstehen. Die Berufsunfähigkeitsrente zielt nur auf den Beruf ab, den man zuletzt ausgeübt hat.

Beispiel finanzieller Verlust: Mann, 35 Jahre, Nettoverdienst 2.000 EUR /Monat. Bis zum 65. Lebensjahr entsteht trotz Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente ein Verlust von insgesamt 529.000 EUR.

Beim Abschluss einer BU gibt es leider viele Fallstricke zu beachten. Wichtige Kriterien für die BU sind die Prozessquote der Anerkennung sowie Ausschluss der abstrakten und ggf. der konkreten Verweisung und noch vieles mehr. Ein Laie findet hier nicht durch und läuft hier Gefahr, große Fehler zu machen bzw. einen Vertrag beim falschen Versicherer abzuschließen.

Deshalb sollte eine BU-Versicherung nie ohne fachlichen Beistand, zum Beispiel einem Versicherungsmakler, abgeschlossen werden. Es geht um sehr viel Geld, das im Laufe der Zeit an Beiträgen zu zahlen ist. Was nützt Ihnen ein günstiger Beitrag, wenn es im Leistungsfall dann an bestimmten Leistungen der Versicherung fehlt?

Verweisung

Was heißt das?

Wenn ein Versicherter auf einen Beruf verwiesen werden kann, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld.

Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Verweisung:

Abstrakte Verweisung: Die abstrakte Verweisung umfasst die Möglichkeit des Versicherers, der versicherten Person (VP) darzulegen, dass sie eine Tätigkeit aufnehmen könnte, die ihren “Kenntnissen und Fähigkeiten” und zudem Ihrer Lebensstellung (im wesentlichen ihrem vorherigen Einkommen) entspricht. Ob die VP diese Tätigkeit dann auch tatsächlich ausübt, spielt dabei keine Rolle.

Beispiel: Ein Autolackierer mit Asthma kann evtl. abstrakt auf die Tätigkeit als Fachverkäufer in einem Bau- oder Heimwerkermarkt für Farben und Lacke verwiesen werden. Er erhält keine Leistung.

Konkrete Verweisung: Die konkrete Verweisung umfasst lediglich die Möglichkeit des Versicherers, die VP zu verweisen, wenn sie tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt, die ihren “Kenntnissen und Fähigkeiten” und ihrer Lebensstellung entspricht.

Beispiel: Ein Chirurg, dem nach einem Unfall drei Finger fehlen, kann konkret auf eine Tätigkeit als allgemein praktizierender Arzt verwiesen werden, wenn er diese Tätigkeit ausübt.

Die meisten Versicherer verzichten in ihren Tarifen auf die abstrakte Verweisung. Einige Versicherer bieten einen konkreten Verweisungsverzicht ab mehr als 20% Reduzierung des Bruttoeinkommens.

Kräfteverfall

Was ist damit gemeint?

Am 1.1.2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Dort wurde Berufsunfähigkeit neu definiert.

Demnach ist berufsunfähig,

  • wer den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war,
  • ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann.

Diese Definition wurde von den meisten Versicherern so in ihre Bedingungen übernommen.

Fazit:

Wenn jemand durch Kräfteverfall berufsunfähig wird, wird ab einem bestimmten Alter immer auch geprüft werden, ob dieser Kräfteverfall altersbedingt sein kann. Diese kundenunfreundliche Bedingung ist ein zukünftiger Streitpunkt bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeitsrente. Einige Versicherer haben bewusst auf diese verschärfte BU-Definition verzichtet und zahlen eine BU-Rente ohne Unterscheidung, ob der Kräfteverfall eine andere Ursache hat als das Alter oder nicht.


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